
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Individualgäste
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern (Hotelaufnahmevertrag), damit verbundene für den Kunden erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen sowie für die zeitweise Überlassung von Tagungs-, Konferenz-, Bankett- und (sonstigen) Veranstaltungsflächen (Veranstaltungsvertrag) des WANGERLAND RESORT zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, wie Tagungen, Konferenzen, Seminaren, Familien- und sonstigen Feiern und anderer Veranstaltungen, alle damit verbundenen für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen, insbesondere die gastronomische Versorgung durch das jeweilige WANGERLAND RESORT.
1.2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von dem jeweiligen WANGERLAND RESORT ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Hotelaufnahmevertrag und der Veranstaltungsvertrag kommen jeweils durch schriftliche Auftragsbestätigung des WANGERLAND RESORT nach Buchungsanfrage des Kunden zustande. Der Hotelaufnahmevertrag kommt auch durch mündliche Bestätigung zustande, sofern die Buchungsanfrage für denselben Tag erfolgt. Mit der Buchungsanfrage sind der Grund und der Zweck der Veranstaltung aufzugeben.
2.2. Vertragspartner sind das jeweilige WANGERLAND RESORT und der Kunde. Hat ein Dritter die Buchung für den Kunden erteilt, haftet der Dritte dem WANGERLAND RESORT gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem WANGERLAND RESORT eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
2.3. Das WANGERLAND RESORT kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften), auch zur Absicherung vor eventuellen Schäden verlangen.
2.4. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Flächen und sonstigen Räume und/oder deren Nutzung zu anderen als der in der Auftragsbestätigung genannten Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des WANGERLAND RESORT.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1. Das WANGERLAND RESORT ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und zu erbringen.
3.2. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisetermin fällig, sofern nicht anders vereinbart. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine nicht erfolgte oder verzögerte Zahlung die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages nicht berührt.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die zugesagten und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des WANGERLAND RESORT zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des WANGERLAND RESORT gegenüber Dritten. Darüber hinaus haften der Kunde und der Besteller für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Leistungen, insbesondere Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate, und erhöht sich der vom WANGERLAND RESORT allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 5 %, anheben.
3.5. Die Preise können vom WANGERLAND RESORT auch dann geändert werden, wenn a) im Falle des Hotelaufnahmevertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des WANGERLAND RESORT oder der Aufenthaltsdauer des Kunden wünscht und das Hotel dem zustimmt; b) im Falle des Veranstaltungsvertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Größe und/oder Anzahl der gebuchten Flächen und Räume, der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer, der Leistung des WANGERLAND RESORT und/oder der Veranstaltungsdauer des Kunden wünscht, und das WANGERLAND RESORT dem zustimmt. Ist keine Veranstaltungsdauer vereinbart, kann das WANGERLAND RESORT für Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen, zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal, berechnen.
3.6. Rechnungen des WANGERLAND RESORT sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das WANGERLAND RESORT berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Dem WANGERLAND RESORT bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das WANGERLAND RESORT eine Mahngebühr von € 5,- erheben.
3.7. Das WANGERLAND RESORT ist berechtigt, die während der Veranstaltung des Kunden im WANGERLAND RESORT aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des WANGERLAND RESORT aufrechnen oder mindern.
3.9. Das WANGERLAND RESORT behält sich vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten oder aber eine Vorauszahlung zu verlangen.
4. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des WANGERLAND RESORT
4.1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem WANGERLAND RESORT geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das WANGERLAND RESORT der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von dem WANGERLAND RESORT auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem WANGERLAND RESORT in Textform ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt das WANGERLAND RESORT einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das WANGERLAND RESORT den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das WANGERLAND RESORT hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das WANGERLAND RESORT die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglichen Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Im Falle der Buchung eines All Inklusive Paketes (bestehend aus Rahmenprogramm, Speisen und Getränke) ist der Kunde verpflichtet mindestens 80 % des vertraglichen Preises zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Für Veranstaltungsverträge gilt darüber hinaus:
1. Ist das Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das WANGERLAND RESORT einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vertraglich ausdrücklich ausgewiesenen Flächen- und Raumkosten aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Waren die Flächen- und Raumkosten im Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann das WANGERLAND RESORT bei einem Rücktritt den auf die Flächen-/Raumkosten entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Einnahmen aus etwaiger anderweitiger Vermietung der Flächen/Räume hat das WANGERLAND RESORT anzurechnen.
2. Tritt der Kunde zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das WANGERLAND RESORT berechtigt, zusätzlich 25 %, zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 50 % und bei jedem späteren Rücktritt 75 % des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen.
3. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für den Verzehr noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das WANGERLAND RESORT berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin 25 %, zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 50 %, zwischen der 4. Woche und dem 4. Tag vor dem Veranstaltungstermin 75 % und bei jedem späteren Rücktritt 100 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 2 bis 4 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem WANGERLAND RESORT steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
5. Rücktritt des WANGERLAND RESORT
5.1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das WANGERLAND RESORT ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern, Flächen/Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des WANGERLAND RESORT die Buchung in angemessener Frist nicht endgültig bestätigt.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer II. Abs. 3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist geleistet, so ist das WANGERLAND RESORT ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das WANGERLAND RESORT berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt oder andere vom WANGERLAND RESORT nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer, Flächen/Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; - das WANGERLAND RESORT begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des WANGERLAND RESORT in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des WANGERLAND RESORT zuzurechnen ist; - eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 4 vorliegt; - ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; - die Verpflichtungen gemäß Ziffer VII Abs. 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sind oder die Erfüllung dem WANGERLAND RESORT nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurden; - das WANGERLAND RESORT von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des WANGERLAND RESORT nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des WANGERLAND RESORT gefährdet erscheinen; - der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4. Das WANGERLAND RESORT hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen/Räume, es sei denn, das WANGERLAND RESORT hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen/Räume schriftlich bestätigt.
6.2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Gebuchte Hotelzimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das WANGERLAND RESORT das Recht, gebuchte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem WANGERLAND RESORT steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer dem WANGERLAND RESORT spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das WANGERLAND RESORT über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Kunden steht es frei, dem WANGERLAND RESORT nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Verpflichtungen / Haftung des Kunden
7.1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsflächen bzw. im WANGERLAND RESORT. Das WANGERLAND RESORT übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des WANGERLAND RESORT. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff BGB bleibt davon unberührt.
7.2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Zimmer, Flächen/ Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des WANGERLAND RESORT und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für die benutzten Flächen, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom WANGERLAND RESORT entsorgt werden.
7.3. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
7.4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
7.5. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gelten die Regelungen der Ziffer IV. der Allgemeinen Bedingungen (Rücktritt des Kunden, Stornierung) entsprechend.
7.6. Der Kunde und der Besteller haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
8. Haftung des WANGERLAND RESORT, Verjährung
8.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des WANGERLAND RESORT auftreten, wird sich das WANGERLAND RESORT auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem WANGERLAND RESORT anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
8.2. Das WANGERLAND RESORT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8.3. Das WANGERLAND RESORT haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des WANGERLAND RESORT darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 5.000.000,- für Sachschäden und auf max. € 100.000,- für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des WANGERLAND RESORT, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
8.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des WANGERLAND RESORT. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
8.6. Für eingebrachte Sachen haftet das WANGERLAND RESORT dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,-. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von € 10.000,- versichert. Das WANGERLAND RESORT empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem WANGERLAND RESORT Anzeige erstattet.
8.7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des WANGERLAND RESORT. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das WANGERLAND RESORT nicht, soweit das WANGERLAND RESORT, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem WANGERLAND RESORT geltend gemacht werden.
8.8. Weckaufträge werden vom WANGERLAND RESORT mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.9. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden und/oder Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Das WANGERLAND RESORT übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.10. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Das WANGERLAND RESORT ist berechtigt, nach spätestens dreimonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
8.11. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des WANGERLAND RESORT, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des WANGERLAND RESORT beruhen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das WANGERLAND RESORT.
9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des WANGERLAND RESORT. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des WANGERLAND RESORT. Das WANGERLAND RESORT ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
9.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gruppenreisen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Pauschalreisen, bei denen eine Gesamtheit von Reiseleistungen für Urlaubs- oder Erholungszwecke zur Verfügung gestellt wird. In allen anderen Fällen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen“ der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
1. Anmeldung
1.1. Die Buchung des Reisenden ist das Vertragsangebot. Sie erfolgt mit der Zusendung des unterschriebenen Angebotes, einer eindeutigen Willenserklärung per E-Mail oder einer telefonischen Willenserklärung. Der Reisevertrag kommt mit unserer Reisebestätigung zustande. Das Angebot ist unser betreffender Prospekt oder die Leistungsbeschreibung unseres individuellen Angebots.
1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide Vertragspartner verbindlich, wenn Sie dieser Änderung nicht innerhalb von 8 Tagen widersprechen.
1.3. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
2. Leistungen
2.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen in unserem konkreten Angebot, aus der Website www.wangerland-resort.de oder unserem gültigen Reisekatalog. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.2.Wir behalten uns vor, unsere Leistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der garantierten Reiseleistung darstellt. Eine Änderung einer oder mehrerer Leistungen kommt nicht in Betracht, wenn sie dem Reisenden nicht zumutbar ist. Eine Leistungsänderung ist nur zulässig, wenn sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes erfolgt.
2.3. Flug, Zug-/Bus-/Taxigesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen selbstverantwortlich und stehen dafür dem Reisenden gegenüber direkt ein.
2.4. Bei Gruppenreisen, die von uns betreut werden, können ausgeschriebene Programmpunkte ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn mangelnde Disziplin und Ordnung eine Durchführung des geplanten Programms als unverantwortlich erscheinen lassen. Im Falle einer Nichtdurchführung entstehen für den Gast keine Schadensersatzansprüche.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Mehrwertsteuer, Energiekosten, Inflationsrate zu erhöhen sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises kann der Kunde kostenlos von der Reise zurücktreten. Bei den Reisen zum WANGERLAND RESORT ist das WANGERLAND RESORT mit dem angebotenen Programm der Reisemittelpunkt. Das Hotel dient ausschließlich zur Übernachtung. Muss der Reiseveranstalter aus wichtigem Grund das Hotel umbuchen und bietet dem Kunden ein im Reisekatalog gleich klassifiziertes Hotel als Ersatz an, ist dies ohne einen Preisnachlass von dem Kunden hinzunehmen.
4. Vermittlung fremder Leistungen
4.1. Vermittelt die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH Leistungen anderer Reiseveranstalter bzw. Einzelleistungen z.B. Führungen, Essen, Hotelübernachtungen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers / Reiseveranstalters.
4.2. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Bahnfahrkarten, Flugtickets, öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Schifffahrten, Wattwanderungen, Schützenfest an fremden Vogelstangen, Planwagentouren im Falle einer Zumietung von Fremdplanwagen und weitere sowie die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und wird dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH insoweit eine Vermittlungsleistung, wenn in der Reiseausschreibung / Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH haftet in diesem Fall nicht für die Beförderungsleistung.
5. Gewährleistung
5.1. Abhilfe – Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können die von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.
5.2. Minderung des Reisepreises – Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
5.3 Rücktritt vom Vertrag – Leistet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag schriftlich kündigen. Sie haben der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen.
6. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH mitzuteilen. Diese sind beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses vom Leistungsträger oder von einem autorisierten Mitarbeiter der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH schriftlich bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wir weisen darauf hin, dass Sie Ansprüche und Schadensersatzforderungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorhergesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH geltend machen müssen.
7. Zahlung
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisetermin fällig, sofern nicht anders vereinbart. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine nicht erfolgte oder verzögerte Zahlung die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages nicht berührt.
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkret berechneten Stornoentschädigung kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH eine pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen, die sich wie folgt berechnet:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 20 % des Reisepreises,
29-21 Tage vor Reiseantritt 25 %,
20-11 Tage vor Reiseantritt 45 %,
10-2 Tage vor Reiseantritt 60 %,
1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 80 % des Reisepreises – in allen Fällen jedoch mindestens EUR 25,00 pro Reisenden.
Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Versicherungen wie z.B. Reiserücktrittskostenversicherungen oder Insolvenzversicherungen. Für die Buchung von Flugtickets als Einzelleistung zu Sondertarifen gelten gesonderte Stornobedingungen, die aus der Buchungsbestätigung ersichtlich sind. Wir weisen darauf hin, dass zur Absicherung von Stornokosten die Möglichkeit besteht eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Werden auf Kundenwunsch nach Vertragsabschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Ortes des Reiseantritts, der Verpflegung oder des Reisetermins (Umbuchung) vorgenommen kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ein Umbuchungsentgelt von EUR 30,00 pro Reisenden erheben. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hält sich vor, Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorzunehmen.
Tritt eine Ersatzperson an Stelle des angemeldeten Teilnehmers, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Stornogebühren erhoben werden. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
9. Rücktritt und Kündigung durch die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende / die Reisegruppe die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er / sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, falls er von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Beiderseitiges Kündigungsrecht wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Seuchen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH für die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11. Haftung des Veranstalters
11.1. Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
11.2. Die vertragliche Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
11.3. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine ordentliche Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH haftet nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, auf deren Entstehung und Richtigkeit sie keinen Einfluss nehmen kann. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH haftet nicht für die Hotelbeschreibungen und Leistungserbringung der externen Hotels.
11.4. Beruht der Schaden darauf, dass für den Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist, übernehmen wir keine Haftung. Ansprüche des Reisenden gegen den Leistungsträger bleiben unberührt. Haftungsausschließende oder haftungsbegrenzende gesetzliche Vorschriften, auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
11.5. Die Durchführung aller Aktivitäten und die Teilnahme an verschiedenen Programmen und Gastronomie sowie das Baden im Pool erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
11.6. Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH niemals für Kleidung und Wertgegenstände von Gästen haftet, die nicht ausdrücklich gegen Ausstellung einer Quittung unter Verschluss genommen werden.
11.7. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH haftet nicht für passendes Wetter. Schlechtes Wetter stellt keinen Reisemangel dar. Sollte eine Outdoorveranstaltung wegen ungünstigen Wetters nicht durchgeführt werden können, so wird sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bemühen eine Ersatzveranstaltung zu organisieren. Da ein Schlechtwetterausfall bei jeder Outdoorveranstaltung eintreten kann, wird darauf hingewiesen, dass ein wetterbedingter Ausfall der Veranstaltung im Risikobereich des Reisenden liegt.
12. Abtretung
Die Abtretung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reiseveranstalters zulässig.
13. Ausschluss
Wir erwarten, dass unsere Kunden Sitten und Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Reisenden grob gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen, behalten wir uns vor, diesen von der Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden oder des gesetzlichen Vertreters. Gleiches gilt, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH behält sich vor, bei massivem Fehlverhalten eines Reisenden, die gesamte Reisegruppe von der Reise auszuschließen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dass andere Reiseteilnehmer der Gruppe die Urlaubsfreuden anderer Reisegruppen nachhaltig beeinträchtigen könnten.
14. Anspruchstellung
Reiseleitungen, Tourguides und Betreuungspersonal sind nicht befugt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, oder auf Schadensersatz mit Wirkung für die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH anzuerkennen oder den Kunden von vertraglichen Pflichten zu entbinden. Dies obliegt allein der Geschäftsführung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
15. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Sonstiges
Mündliche Absprachen sind nachträglich schwer beweisbar. Aus diesem Grunde können wir mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Das postalische Risiko beim Versand von Reiseunterlagen liegt beim Kunden. Bei allen durch die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH erbrachten Leistungen behält sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH das alleinige Bewirtungs- und Ausschankrecht vor, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Falls ein Reiseteilnehmer dem zuwiderhandelt (eigene Getränke mitbringt und verzehrt, mit selbst mitgebrachten Getränken handelt oder Getränke, die ihm als All-Inkl. Gast unentgeltlich zur Verfügung stehen an andere nicht All-Inkl. Gäste weitergibt) wird eine Konventionalstrafe (Korkengeld) von Euro 100,00 vereinbart, die durch den Vertragspartner (derjenige, der die Reise für den Gast gebucht hat) zu entrichten ist. All-Inklusive Pauschalen enden mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Entwendet ein Reiseteilnehmer Getränke oder andere Gegenstände wie z. B. Gläser, Deko-Gegenstände wird eine Konventionalstrafe von Euro 500,00 fällig. Davon unbenommen ist die strafrechtliche Verfolgung des Diebstahls und die Regulierung des Schadens.
18. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jever. Das zuständige Amtsgericht für das Mahnverfahren ist Uelzen.
19. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne dieser AGB ist:
Nordsee-Erlebnis Resort GmbH
Jeversche Str. 100
26434 Hohenkirchen
Tel.: +49 4463 80979-121
Stand: 01.09.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Tagungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Teamtrainings und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH, insbesondere Zimmerbuchungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Hochzeiten.
1.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss, -partner
2.1. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Erklärung des Kunden sollte in Schriftform erfolgen und wird durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung verbindlich.
2.2. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten. Ebenso ist der Vermittler verpflichtet alle buchungsrelevanten Daten, wie Adressdaten oder Kontaktdaten des Veranstalters an die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH weiterzugeben.
2.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert, spätestens bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, wenn die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Die vertraglich geschuldete Sollbeschaffenheit der Veranstaltungsräume ergibt sich aus dem Zustand und der Ausstattung der Räume bei Vertragsschluss.
3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3.3. Rechnungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
3.4. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.5. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH aufrechnen.
3.7. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Mehrwertsteuer, gestiegener Energie- oder Lebensmittelkosten, Tarifanpassungen oder einer überdurchschnittlichen Inflationsrate (größer als 3 % über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten) zu erhöhen sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als drei Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des Veranstaltungspreises kann der Kunde kostenlos von der Veranstaltung zurücktreten.
4. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung
4.1. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Entschädigungspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden, niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
c) Sofern die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
4.2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3. Hat die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5. Rücktritt Nordsee-Erlebnis Resort GmbH
5.1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs. 3 nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
• die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gefährdet erscheinen;
• der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung d. Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
5.4. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer, es sei denn, die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer schriftlich bestätigt.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH schriftlich vereinbart.
6.3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den betreffenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Vertragspartner steht es frei, der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
7.2. Bei der Berechnung für Leistungen, die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Tagungspauschalen, Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5%, die mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, wird von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen werden bis zu 80 % der gebuchten Leistungen berechnet, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgt.
7.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a) bis c) eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
7.5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hat die Verschiebung zu vertreten.
8. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
9. Abwicklung der Veranstaltung
9.1. Soweit die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pfl egliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bedarf dessen vorheriger schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH pauschal erfassen und berechnen.
9.3. Der Vertragspartner ist mit Einwilligung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.
9.4. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bemüht sich, Störungen an von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9.5. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
9.6. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.
9.7. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nutzen.
9.8. Im WANGERLAND Resort der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH befinden sich ausschließlich Nichtraucherzimmer. Diese Zimmer sind eindeutig entsprechend gekennzeichnet. Falls ein Gast in einem dieser Zimmer raucht, behält sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH vor, eine Reinigungspauschale von € 250,- zu erheben und den Gast ggfls. des Gelände der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zu verweisen.
10. Mitgebrachte Gegenstände
10.1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH abzustimmen.
10.3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10.4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.
11. Haftung des Vertragspartners
11.1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
11.2. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH kann vom Vertragspartner zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
12. Haftung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH
12.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auftreten, wird sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH direkt beim Auftreten des Mangels anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
12.2. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
12.3. Für alle sonstige Schäden, die nicht von Ziffer XII Abs. 2 umfasst und durch leicht fahrlässiges Verhalten der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
12.5. Für eingebrachte Sachen haftet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf EUR 800,00. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.
12.6. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht, soweit Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH geltend gemacht werden.
12.7. Weckaufträge werden von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
12.8. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
13. Ausschluss
Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH erwartet, dass die Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Reisenden grob gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen, behält sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH vor, diesen auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden oder des gesetzlichen Vertreters. Dies gilt auch, wenn sich Teilnehmer in ihrem Hotelzimmer, in Hotelfluren gerade nachts so laut verhalten, dass dies für benachbarte Zimmer unzumutbar ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
14.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
14.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: März 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hochzeiten
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gilt für die zeitweise Überlassung von Bankett- und Veranstaltungsräumen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zur Durchführung von Hochzeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
2. Reservierung und Bestätigung
2.1. Der Vertrag kommt durch eine Vereinbarung zwischen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH und dem Brautpaar zustande. Die Vereinbarung soll in Schriftform erfolgen. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich durch die im Vorfeld besprochenen und schriftlich formulierten Details. Auch wenn zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung nicht alle Details der Hochzeit abschließend geregelt sind, verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Durchführung der Hochzeit.
2.2. Eine lose Reservierung von Räumlichkeiten ist nicht möglich, es sei denn, die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hat dies im Vorfeld schriftlich zugesichert.
3. Reservierungsänderungen durch das Brautpaar
3.1. Änderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
3.2. Der letzte Änderungsstand, insbesondere hinsichtlich der abzurechnenden Teilnehmerzahl, wird im gemeinsam vorher festgelegten Abschlusstermin festgehalten. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.
4. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.1. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
4.2. Das Brautpaar ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Hochzeit stehende und vom Brautpaar veranlasste Leistungen und Auslagen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Darüber hinaus haftet das Brautpaar für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
4.3. Soweit nicht anders vereinbart, leistet das Brautpaar folgende Zahlungen:
- € 2000,00 Anzahlung bei Buchung der Hochzeit
- 100 % des vereinbarten Betrages bis 7 Tage vor Beginn der Hochzeit (Die Zahlung ist die Voraussetzung für die Durchführung der Hochzeit)
- zusätzliche, bisher nicht fakturierte Leistungen, nach Erhalt der Abschlussrechnung innerhalb von 7 Tagen
4.4. Rechnungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Brautpaar kommt spätestens in Verzug, wenn es nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Rechnungen sind ausschließlich per Überweisung auf eines der genannten Geschäftskonten zu bezahlen.
4.5. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH aufrechnen.
5. Rücktritt des Brautpaars, Stornierung
Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH räumt dem Brautpaar bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Brautpaars von der Buchung hat die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich erfolgen und wird erst durch die Annahme der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH verbindlich.
b) Die konkret berechnete Entschädigung ergibt sich aus der Höhe des vertraglich vereinbarten Veranstaltungsumfanges und des Preises für die von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH durch anderweitige Verwendungen der gebuchten Räumlichkeiten erwirbt, in jedem Fall aber mindestens in Höhe der Bearbeitungsgebühr von 2000,00 Euro. Die Bearbeitungsgebühr bemisst sich aus Personalaufwand, Buchungs- und Reservierungsaufwand, geistigem Eigentum des Veranstaltungskonzeptes, ggfs. bereits getroffener Aufwendungen und Gemeinkosten. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung der preislich niedrigste Betrag für Speisen und Getränke des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Dem Brautpaar steht der Nachweis frei, dass der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH kein Schaden entstanden ist oder der Schaden niedriger ist, als die geforderte Entschädigungspauschale. Hiernach bestehen bei Stornierung der Hochzeit bei nachfolgenden Teilleistungen Vergütungsansprüche:
Empfang 70 % des vereinbarten Betrages
Speisen 60 % des vereinbarten Betrages
Getränke 60 % des vereinbarten Betrages
Raummiete, Dekoration, Projektleitung 95 % des vereinbarten Betrages
DJ und sonstige Technik 100 % des vereinbarten Betrages
Freie Trauzeremonie 90 % des vereinbarten Betrages
Hochzeitstorte backen 50 % des vereinbarten Betrages
c) Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH wird sich in jedem Fall bemühen den entstandenen Schaden so niedrig wie möglich zu halten und den Termin anderen Brautpaaren anzubieten. Sofern ein stornierter Termin mit einer Ersatzveranstaltung belegt wird, ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, für einen etwaigen niedrigeren Umsatz bei dem Brautpaar auch hierfür eine Entschädigung geltend zu machen.
d) Abweichend von den in b) genannten Regelungen steht es beiden Parteien frei, statt einer konkret berechneten Entschädigung einem Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale zu vereinbaren.
6. Rücktritt der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH
6.1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer IV Abs. 3 Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2. Ferner ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
• die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
• die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Brautpaars nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn das Brautpaar fällige Forderungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gefährdet erscheinen;
• das Brautpaar über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung d. Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Brautpaars eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
6.3. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hat das Brautpaar von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
6.4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Brautpaares auf Schadensersatz.
7. Bereitstellung von Hotelzimmern
7.1. Das Brautpaar teilt der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bei Buchung die voraussichtlich benötigten Hotelzimmer mit und erhält hierüber eine schriftliche Bestätigung.
Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung weiterer Zimmer. Die Zimmerbuchungen erfolgen, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, gebündelt über das Brautpaar. Direktbuchungen der Gäste oder Abrufkontingente bieten wir für eine Handlingpauschale von 20,00 Euro pro Zimmer an.
7.2. Sofern das Brautpaar die Hotelzimmer ihrer Gäste nicht bezahlt, stellt das Brautpaar der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bis 3 Monate vor Beginn der Hochzeit eine Adressliste mit den Rechnungsadressen der Gäste zur Verfügung, um das Hotelzimmer mit dem jeweiligen Gast abzurechnen. Das Brautpaar handelt hier als Vertreter desjenigen, der das Hotelzimmer aus dem Zimmerkontingent des Brautpaares nutzen möchte bzw. bezahlt. Ab diesem Zeitpunkt besteht das Vertragsverhältnis für das Hotelzimmer zwischen dem Gast und der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
7.3. Hotelzimmer können bis 6 Monate vor Beginn der Hochzeit kostenfrei storniert werden. Hotelzimmer, die nach diesem Termin storniert werden, werden mit bis zu 80 % des vereinbarten Betrages berechnet, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgt. Für einen etwaigen Zahlungsausfall haftet das Brautpaar.
7.4. Das Brautpaar erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer, es sei denn, die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer schriftlich bestätigt.
7.5. Gebuchte Zimmer stehen den Gästen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und müssen am Folgetag wieder zu 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH schriftlich vereinbart.
7.6. Im WANGERLAND Resort der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH befinden sich ausschließlich Nichtraucherzimmer. Diese Zimmer sind eindeutig entsprechend gekennzeichnet. Falls ein Gast in einem dieser Zimmer raucht, behält sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH vor, eine Reinigungspauschale von € 250,- zu erheben.
8. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
8.1. Das Brautpaar ist verpflichtet, der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bei Buchung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH spätestens im vereinbarten Abschlussgespräch mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Die im Abschlussgespräch festgelegte Teilnehmerzahl ist die finale, abzurechnende Teilnehmerzahl, die nach Beendigung des Gesprächs nicht mehr verändert werden kann. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
8.2. Bei der Berechnung für Leistungen, die die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzurechnen oder die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Wird eine Mindestteilnehmerzahl unterschritten, erfolgt die Berechnung mindestens in Höhe der Mindestteilnehmerzahl. Die Preise können von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auch dann geändert werden, wenn das Brautpaar nachträglich Änderungen der Leistungen oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH dem zustimmt.
8.3. Wird ein abgrenzbarer Teil der gebuchten Hochzeit nicht in Anspruch genommen, kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen der Ziffer V eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Mitbringen von Speisen und Getränken, Regelungen zu externen Dienstleistern
9.1. Das Mitbringen von eigenen Lebensmitteln ist auf Grund der Vorschriften der Lebensmittelhygiene ausdrücklich untersagt, es sei denn es wird eine schriftliche Vereinbarung mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH getroffen. In diesen Fällen kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH eine Servicegebühr oder ein Korkengeld zur Deckung der Gemeinkosten berechnen. Insbesondere bei dem Mitbringen von Speisen sind die gesetzlichen Erfordernisse der HAACP-Verordnung zu berücksichtigen.
9.2. Das Brautpaar hat die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH über die von ihnen beauftragten Dienstleistern und deren Leistungsumfang zu informieren. Fotografen, Videografen, Künstler und weitere externe Dienstleister, die die Hochzeit begleiten, werden mit 50 % eines Erwachsenen berechnet.
Freie Redner, die nur zur freien Trauung anwesend sind, werden nicht berechnet.
10. Durchführung der Hochzeit
10.1. Maßgeblich für die Durchführung der Hochzeit sind die im vorherigen Gespräch fest definierten Abläufe und Leistungen, die am Ende des Gesprächs dem Brautpaar protokolliert zugesendet werden. Auf Basis dieses Protokolls bzw. Function Sheet wird die Hochzeit durchgeführt. Das Protokoll bzw. Function Sheet enthält alle für die Hochzeit relevanten Absprachen und Festlegungen. Es gibt keine mündlichen Absprachen, die nicht in diesem Protokoll aufgeführt sind. Es gibt keine weiteren Informationen und Dokumente mit Inhalten, die für den Ablauf der Hochzeit von Bedeutung sind.
10.2. Sofern Darbietungen der Hochzeitsgäste im Rahmen der Hochzeit veranstaltet werden, verpflichtet sich das Brautpaar, mindestens eine Person (z.B. Trauzeugen) zu benennen, die der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH für die Durchführung der Darbietungen alle notwendigen Informationen bis 14 Tage vor Beginn der Hochzeit schriftlich zur Verfügung stellt.
10.3. Soweit die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH für das Brautpaar auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Brautpaares.
10.4. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Brautpaares unter Nutzung des Stromnetzes der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bedarf dessen vorheriger schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH gehen zu Lasten des Brautpaares, soweit die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH pauschal erfassen und berechnen.
10.5. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH bemüht sich, Störungen an von der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Brautpaares umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10.6. Das Brautpaar hat alle für die Durchführung der Hochzeit gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Hochzeit. Sofern das Brautpaar die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat das Brautpaar für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
10.7. Die Benutzung der Ton- und Lichtanlage obliegt einzig und allein den Mitarbeitern der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Sofern vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, stellt das Brautpaar sicher, dass der Betreiber über eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe verfügt, die gesetzlichen Bestimmungen in einer Versammlungsstätte gemäß VStättVO kennt und darüber hinaus die gesetzlichen Immissionswerte gemäß Bundes-Imissionsschutzgesetz einhält und protokolliert. Das Brautpaar hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.
10.8. Das Brautpaar darf Namen und Markenzeichen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nutzen.
10.9. Im Rahmen gesetzlicher Regelungen stimmt das Brautpaar zu, dass die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH Fotos oder Videos der Hochzeit zu eigenen Marketingzwecken verwenden darf.
10.10. Das Wetterrisiko obliegt dem Brautpaar. Das WANGERLAND Resort versucht das Brautpaar im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dabei zu unterstützen die Hochzeit an Wetterveränderungen anzupassen.
10.11. Alle Speisen, die bei der Hochzeit angeboten werden, werden durch das WANGERLAND Resort bereitgestellt. Das WANGERLAND Resort stellt die benötigten Speisen bei der Hochzeit für die Gäste zur Verfügung. Das Mitnehmen von Speisen nach der Hochzeit ist nicht möglich.
10.12. Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Ostbevern ist das Zünden von Feuerwerken und das Steigenlassen von brennenden Himmelskörpern untersagt. Das Ordnungsamt ahndet das Zuwiderhandeln sehr konsequent.
10.13. Die Blumendekoration ist im Preis inbegriffen. Die Blumen werden individuell nach Absprache zwischen dem Weddingplaner und dem Brautpaar festgelegt. Die Blumen sind im Besitz des WANGERLAND Resort und verbleiben auch nach der Hochzeit im WANGERLAND Resort. Das Mitnehmen der Blumen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und entsprechender Berechnung möglich.
10.14. Sonderreinigungsaufwand (z.B. wegen Konfettikanonen, Pinatas, Ablegen von heißen Wunderkerzen auf Holz) :
Im Preis ist die normale Reinigung der Räumlichkeiten inbegriffen. Sonderreinigungen aufgrund von z.B. Konfettikanonen werden separat in Rechnung gestellt. Hier wird ein Stundenlohn von Euro 40,00 zzgl. MwSt in Rechnung gestellt. Reinigungsgeräte wie speziell angemietete Hubsteiger z.B. zur Deckenreinigung im Kaseinwerk etc. werden ebenfalls separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.
11. Mitgebrachte Gegenstände
11.1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände insbesondere Dekorationsmaterial und Geschenke des Brautpaars an die Gäste befinden sich auf Gefahr des Brautpaars in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
11.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Brautpaars zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH abzustimmen.
11.3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Hochzeit unverzüglich zu entfernen. Spätestens bei Abreise des Brautpaars sind alle mitgebrachten Gegenstände mitzunehmen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auf Kosten des Brautpaars entfernen und einlagern lassen, es sei denn es ist im Vorfeld anders vereinbart.
11.4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Brautpaar entsorgt werden. Sollte das Brautpaar Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Brautpaars berechtigt.
12. Haftung des Brautpaars
Das Brautpaar haftet als Vertragspartner für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden, es sei denn, das Brautpaar teilt unmittelbar die vollständigen Adressdaten des Verursachers zur sofortigen Schadensbehebung mit. Das Brautpaar haftet auch für etwaige Zahlungsausfälle Ihrer Gäste, insbesondere bei Zimmerbuchungen im Rahmen Ihres Zimmerkontingentes.
13. Haftung der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH
13.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auftreten, wird sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH auf unverzügliche Rüge des Brautpaares bemühen, für Abhilfe zu sorgen oder einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Unterlässt das Brautpaar schuldhaft, einen Mangel der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH direkt beim Auftreten des Mangels anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Teilt das Brautpaar erst nach der Hochzeit dem WANGERLAND Resort einen Mangel mit, ist dieser gegenstandslos, da dem WANGERLAND Resort keine Chance gegeben wurde den Mangel abzustellen oder für Ersatz zu sorgen.
13.2. Die Abhilfe kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Brautpaar kann die Annahme der Ersatzleistung ablehnen, wenn dies aus einem wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist oder wenn dadurch der Gesamtzuschnitt der Hochzeit erheblich beeinträchtigt werden würde.
13.3. Kann die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH den aufgetretenen Mangel nicht beheben oder keinen gleichwertigen Ersatz anbieten, so ist das Brautpaar berechtigt gemäß den gesetzlichen Regelungen hierfür eine Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts vorzunehmen.
13.4. Für alle Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
13.6. Den Mitarbeitern der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist es untersagt, persönliche Gegenstände, Geschenke oder sonstige Wertgegenstände entgegen und in Verwahrung zu nehmen. Daher haftet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht für Beschädigungen oder den Verlust an Geschenken oder Wertgegenstände. Das Brautpaar benennt spätestens im Abschlussprotokoll die Personen, die Geschenke oder Wertgegenstände in Verwahrung nehmen.
13.7. Soweit dem Brautpaar oder seinen Gästen ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht, soweit die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH geltend gemacht werden.
13.8. Nachrichten, Post und Warensendungen für das Brautpaar und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH ist berechtigt, nach spätestens 6 Monaten Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen zu entsorgen.
13.9. Sofern das Brautpaar im Rahmen der Hochzeit Dekorationsartikel wie Kerzenbeleuchtung wünscht, haftet die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH nicht für Beschädigungen an Kleidungen oder sonstigen Gegenständen, die durch ein unnatürliches Abbrennen der Kerze verursacht werden (bspw. durch Windverwehungen oder Erschütterungen), es sei denn es ist unmittelbar auf ein fahrlässiges Verhalten der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH zurückzuführen.
14. Ausschluss
Die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH erwartet, dass die Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Veranstaltungsteilnehmer grob gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen, behält sich die Nordsee-Erlebnis Resort GmbH vor, diesen auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers oder des gesetzlichen Vertreters. Dies gilt auch, wenn sich Teilnehmer in ihrem Hotelzimmer, in Hotelfluren gerade nachts so laut verhalten, dass dies für benachbarte Zimmer unzumutbar ist oder gegen das Rauchverbot in allen Räumlichkeiten der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH verstoßen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hochzeiten sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch das Brautpaar sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
15.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Nordsee-Erlebnis Resort GmbH.
15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hochzeiten unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2020